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Zugangsprüfungen

Zum Studium an der Fachhochschule ist berechtigt, wer eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung besitzt oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist. Dies erfolgt bei Berufstätigen ohne Fachhochschulzugangsberechtigung durch das Ablegen einer Zugangsprüfung.

Anträge auf Zulassung zu Zugangsprüfungen sind bis zum 31.03. eines jeden Jahres schriftlich bei der Geschäftsstelle Prüfungsämter einzureichen:

FHöVPR M-V
Geschäftsstelle Prüfungsämter
Goldberger Str. 12-13
18273 Güstrow

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