In die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt des Polizeidienstes (ehemals mittlerer Dienst) kann eingestellt werden, wer:
- mindestens das 16., aber noch nicht das 30. Lebensjahr vollendet hat (Ausnahmen können zugelassen werden),
- mindestens die mittlere Reife oder die Berufsreife und eine für die Laufbahn förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder
die Berufsreife und eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss besitzt,