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Voraussetzungen

Studium und Ausbildung finden an der Fachhochschule im Beamtenverhältnis auf Widerruf statt.

In das Beamtenverhältnis darf berufen werden, wer:

  • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt (Ausnahmen sind möglich),
  • die Gewähr dafür bietet, dass er/sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
  • in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet ist und
  • die Auswahlverfahren bestanden hat.

Die weiteren Voraussetzungen sind:

Duales Studium

  • Abitur oder Fachhochschulreife
  • nicht älter als 34 Jahre am Einstellungstag bzw. nicht älter als 37 Jahre bei schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen
  • keine Eintragungen im Führungszeugnis
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • keine unzulässigen Tätowierungen, die das Neutralitätsgebot des Staates verletzen

Ausbildung

  • Mittlere Reife, Fachhochschulreife oder Abitur
  • mindestens 16 und nicht älter als 34 Jahre am Einstellungstag bzw. nicht älter als 37 Jahre bei schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen
  • keine Eintragungen im Führungszeugnis
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • keine unzulässigen Tätowierungen, die das Neutralitätsgebot des Staates verletzen

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.

Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.