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Überblick zur Rechtspflege

Für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren ist - anders als bei der Verwaltung und der Polizei - nicht die Fachhochschule, sondern das Oberlandesgericht Rostock zuständig.

Duales Studium

Dauer: 3 Jahre
Beginn: 1. August
Turnus: alle 2 Jahre (gerade Jahre)
Abschluss: Diplom-Rechtspfleger/in (FH)
Vergütung: ca. 1.350 € brutto
Ablauf: Seminare, Vorlesungen an der FH & Praktika in den Ausbildungsgerichten und Staatsanwaltschaften in M-V
Voraussetzungen: Abitur oder Fachhochschulreife, grundsätzlich nicht älter als 34 Jahre am Einstellungstag

Die Übernahmechancen sind besonders hoch, weil die Anzahl der Studienplätze am Nachwuchsbedarf des Landes ausgerichtet wird. Das theoretische Studium findet in kleinen Gruppen mit max. 20 Teilnehmenden statt. So wird ein persönlicher Kontakt zu den Lehrenden ermöglicht. Es gibt genügend Raum für Gespräche und Nachfragen. Das Studium bereitet auf eine Tätigkeit im Justizbereich des Landes Mecklenburg-Vorpommern vor und orientiert sich deshalb stark an der Praxis.

Berufschancen

In den letzten Jahren wurden nahezu alle Studierenden nach ihrem erfolgreichen Abschluss in den Justizdienst des Landes M-V übernommen. Die meisten wurden in das Beamtenverhältnis auf Probe mit Dienstbezügen der Besoldungsgruppe A 9 berufen. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht.

Nach einer Probezeit erfolgt regelmäßig die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Lebenszeit. Möglich sind Beförderungen bis zur Justizoberamtsrätin bzw. zum Justizoberamtsrat (A 13).

Wer sich weiterqualifizieren möchte, kann eine Zusatzausbildung zur Amtsanwältin oder zum Amtsanwalt absolvieren.

Mögliche Einsatzbereiche

Als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger erledigen Sie Aufgaben, die früher dem Richter übertragen waren, sind Sie bei Entscheidungen nur an Recht und
Gesetz gebunden und entscheiden sachlich unabhängig. Der Einsatz nach dem Studium erfolgt vorwiegend an den Gerichten des Landes und bei den Staatsanwaltschaften. Denkbar ist auch, dass Sie in der Justizverwaltung, z. B. als Geschäftsleiterin oder Geschäftsleiter eines Gerichts eingesetzt werden.

Zugangsvoraussetzungen

  • Abitur oder Fachhochschulreife
  • nicht älter als 34 Jahre am Einstellungstag (01.08. im Folgejahr) bzw. nicht älter als 37 Jahre bei schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen
  • keine Eintragungen im Führungszeugnis
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • keine unzulässigen Tätowierungen, die das Neutralitätsgebot des Staates verletzen
weitere

Kontakt am Oberlandesgericht

Frau Kuhn

Telefon: +49 (0)381 331-156
E-Mail: personal.olgbezirk@olg-rostock.mv-justiz.de