Das Ausbildungsinstitut für die Kommunal- und Landesverwaltung ist für die berufliche Aus- und Fortbildung des Verwaltungspersonals der Kommunal- und Landesverwaltung zuständig.
Im Mittelpunkt steht dabei der zweijährige Ausbildungsgang „Verwaltungswirt“ im Beamtenverhältnis auf Widerruf, der für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt in der Fachrichtung Allgemeiner Dienst (ehemals mittlerer allgemeiner Verwaltungsdienst) qualifiziert. Nähere Informationen zum Ausbildungsgang und zur Bewerbung finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Weiterhin führt das Ausbildungsinstitut für die dreijährigen Ausbildungen zum „Verwaltungsfachangestellten (Land)“ und „Fachangestellten für Bürokommunikation“ eine so genannte dienstbegleitende Unterweisung von 4,5 Monaten an der Fachhochschule durch. Diese dienstbegleitende Unterweisung erfolgt neben der üblichen dualen Ausbildung in Behörden und Berufsschulen zur Ergänzung und Vertiefung der Berufsausbildung.
Außerdem befindet sich am Ausbildungsinstitut die Zuständige Stelle nach dem BBiG für diese anerkannten Ausbildungsberufe:
Zu den Aufgaben der Zuständigen Stelle zählen: