Studiengang
Studienablauf
Das Studium dauert drei Jahre und gliedert sich in folgende Abschnitte:
- 1. Studienabschnitt: zwei Monate berufspraktische Studienzeit,
- 2. Studienabschnitt: neun Monate Fachstudienzeit in Güstrow,
- 3. Studienabschnitt: zehn Monate berufspraktische Studienzeit,
- 4. Studienabschnitt: neun Monate Fachstudienzeit in Güstrow,
- 5. Studienabschnitt: sechs Monate berufspraktische Studienzeit.
Die berufspraktischen Studienabschnitte werden an Ausbildungsgerichten und Staatsanwaltschaften in M-V absolviert.
Studieninhalte
Das Studium umfasst – entsprechend dem potentiellen Aufgabenspektrum eines Rechtspflegers – folgende Lehrgebiete:
- Familienrechtswesen,
- Grundbuchwesen,
- Nachlasswesen,
- Registerwesen,
- Vollstreckungswesen,
- Grundfragen des Zivilrechts,
- Strafrecht und Strafprozessrecht,
- Strafvollstreckungswesen,
- Zivilprozesssachen und Kostenfestsetzung,
- Staats- und Verfassungsrecht,
- Organisations- und Verwaltungswesen,
- Soziologie,
- Elektronische Datenverarbeitung.
Studienabschluss
Den Abschluss des Vorbereitungsdienstes bildet die Rechtspflegerprüfung. Seitens der Studierenden sind insgesamt sieben Prüfungsklausuren zu bewältigen. Darüber hinaus ist eine mündliche Prüfung abzuleisten. Mit dem Tage der erfolgreichen Ablegung der mündlichen Prüfung endet das Studium.
Die Fachhochschule verleiht den Absolventen nach erfolgreichem Abschluss des Studiums den Diplomgrad „Diplom-Rechtspfleger (Fachhochschule)“.
Rechtsgrundlagen
Rechtspflegerausbildungs- und Prüfungsordnung - Rpfl APO M-VHilfsmittel VVStudienpläne
Studienplan 3. Studienabschnitt (676.41 kB)Studienplan 5. Studienabschnitt (657.93 kB)